Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Zustandekommen von Verträgen

Allen Miet-, Verkaufs- und Reparaturverträgen, die mit uns abgeschlossen werden, legen wir ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Einkaufs- und andere Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, auch wenn der Lieferer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Alle Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind keine bindenden Vertragsanträge. Sie erfolgen freibleibend unter dem Vorbehalt jeglicher Zwischenverfügung.

§2 Preisvereinbarungen

Es gelten unsere zum Zeitpunkt der Auslieferung der Miet- bzw Kaufsache oder der Ausführung von Reparaturarbeiten gültigen Listenpreise und Zuschläge, sofern kein Festpreis vereinbart wurde. Versandkosten sowie Verpackungsaufwendungen bei Kaufsachen gehen zu Lasten des Kunden. Rechnungen für von uns ausgeführte Reparaturen, müssen bei Abholung bezahlt werden. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§3 Lieferbedingungen

Maße, Gewichte und Güte unterliegen den handelsüblichen Abweichungen bzw. den Normtoleranzen des Herstellers. Konstruktive Änderungen an allen Kauf- und Mietsachen behalten wir uns vor. Bei allen Angaben in unseren Leistungsbeschreibungen (Gewicht, Qualität, Haltbarkeit, Leistung etc.) handelt es sich um Näherungswerte. Darüber hinaus sind wir zu Teilleistungen berechtigt. Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen ist nur annähernd, sofern anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ein fest vereinbarter Liefertermin oder eine uns im Falle des Lieferverzuges gesetzte Nachfrist (lt. §326 BGB) gelten als eingehalten, wenn wir bis zu dem jeweiligen Termin anzeigen, daß die Ware versandbereit liegt. Der Lieferer ist zur Zurückbehaltung seiner Leistung berechtigt, solange der Besteller seine Verpflichtungen ihm gegenüber aus diesem oder einem anderen Vertrag oder einem sonstigen Rechtsgrund nicht erfüllt.

§4 Gefahrenübergang

Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung gekaufte Ware bezahlen zu müssen, geht mit der Übergabe an den Spediteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Käufer über.

§5 Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Be- und Verarbeitung sowie Vermischung der Vorbehaltsware entsteht ein Miteigentum des Verkäufers an dem vermischten Bestand bzw. an der hergestellten Sache in Höhe der offenen Forderung. Wird Vorbehaltsware weiterveräußert, ist der Dritte auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Zugriffe von dritter Seite (z.B. von Gläubigern des Kunden) auf die Kauf- oder Mietsache sind uns durch den Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Alle zur Beseitigung dieser Maßnahmen entstehenden Kosten gehen zu seinen Lasten, darüber hinaus hat er dafür angemessene Vorschüsse zu leisten. Von uns reparierte Gegenstände, die, nach Anzeige der Fertigstellung durch uns, nicht innerhalb einer Woche abgeholt werden, werden nach unserem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers gelagert. Bei nicht bezahlten Reparaturrechnungen können wir uns, spätestens nach Ablauf eines halben Jahres, an den reparierten Gegenständen (z.B. durch Verkauf) schadlos halten.

§6 Freizeichnung

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – an uns sind ausgeschlossen, soweit dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Dieser Haftungsauschluß bezieht sich insbesondere auf sogenannte mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden. Soweit lediglich eine Einschränkung unserer Haftung möglich ist, ist unsere Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt – ggf. unter Berücksichtigung des frühest möglichen Kündigungstermins – beschränkt.

§7 Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Dem Verkäufer steht es frei statt Nachbesserung Ersatz zu liefern. Jegliche Gewährleistung ist davon abhängig, daß der Käufer uns gegenüber die erkannten Mängel der Ware innerhalb einer Ausschlußpflicht von zwei Wochen nach Wareneingang schriftlich rügt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Mängelrüge rechtzeitig bei uns eingeht. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt. Sind gebrauchte technische Geräte Vertragsgegenstand, sind alle – verdeckte wie offene – Mängelgewährsansprüche ausgeschlossen.

§8 Zahlungsbedingungen

Unsere Zahlungsforderungen sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart – sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur möglich, sofern diese rechtskräftig festgestellt wurden. Spätestens nach Eintritt des Zahlungsverzuges haben wir Anspruch auf eine Verzinsung in Höhe von 8% über dem gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

§9 Vermögensverschlechterung

Wird uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eines Kunden bekannt, insbesondere Verzug bei wesentlichen Forderungen sowie Wechsel- und
Scheckproteste, haben wir das Recht sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen, Ansprüche einzufordern. Wir sind dann befugt Dauerschuldverhältnisse – insbesondere Mietverträge – mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§10 Sonstiges

Sollten einzelne in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein, gilt an ihrer Stelle die Regelung als vereinbart, die

den wirtschaftlichen Erfolg der weggefallenen Bestimmung soweit als möglich gewährleistet.

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Bamberg.